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AG Weißenburg, 29.06.2021 - 407 XVII 285/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Festsetzung, Gemarkung, Zwangsvollstreckung, Verfahrenspfleger, Verzicht, Verkauf, Betreuer, Anspruch, Festsetzungsantrag, Mitwirkung, Mehrwertsteuer, Voraussetzungen, Stellungnahme, Auslagenpauschale, gerichtliche Geltendmachung
Verfahrensgang
- AG Weißenburg, 29.06.2021 - 407 XVII 285/19
- LG Ansbach, 11.10.2021 - 4 T 830/21
- LG Ansbach, 07.12.2021 - 4 T 830/21
- VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines …
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. vom 29. Juni 2021 Az. 407 XVII 285/19 sowie die Beschlüsse des Landgerichts Ansbach vom 11. Oktober und 7. Dezember 2021 Az. 4 T 830/21. - LG Ansbach, 11.10.2021 - 4 T 830/21
Kein Aufwendungsersatz für einen Berufsbetreuer bei Grundstücksverkauf
Auf die Beschwerde des Verfahrenspflegers wird der Beschluss des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. vom 29.06.2021, Az. 407 XVII 285/19, wonach dem Betreuer aus dem Vermögen der Betreuten eine Vergütung von 13.443,82 EUR bewilligt und festgesetzt wird, aufgehoben.Die Beschwerde des Betreuers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. vom 29.06.2021, Az. 407 XVII 285/19, wonach der über einen Betrag von 13.443,82 EUR hinausgehende Festsetzungsantrag zurückgewiesen wird, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.